Information Covid 19:
Bei nicht vorhersehbaren Schließungen in unserem
Gebiet, die wegen Corona verfügt werden und eine
Anreise nicht möglich macht ,ist natürlich keine
Stornozahlung fällig und Sie bekommen Ihre Anzahlung selbstverständlich
zurück.
Wir empfehlen Ihnen für
Ihre Urlaubsreise ein Reiserücktrittsversicherung incl. Corona Schutz die z.B.
die Europäische Reiseversicherung anbietet.
Im Falle einer
Erkrankung ihrerseits die den Aufenthalt nicht möglich macht sind die
Stornokosten gedeckt.